Zur Nichtlieferbarkeit der Verhütungspille Zoely erklärt der Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel VEIA
Deutsche Kleinstaaterei blockiert Verhütung. Zur Nichtlieferbarkeit der Verhütungspille Zoely
(Berlin-München, den 18.6.2019) Die Verhütungspille Zoely von MSD Sharpe & Dohme ist derzeit in Deutschland nicht lieferbar. Ein Ersatzprodukt steht nach Herstellerangaben in Deutschland nicht zur Verfügung. Und weil sich die Länderaufsicht nicht auf eine einheitliche Rechtsauffassung verständigen kann, besteht die Gefahr, dass sich die betroffenen Frauen die Präparate auf dem Graumarkt oder illegal beschaffen, so VEIA-Vorsitzende Sabine Fuchsberger-Paukert: “Die deutsche Kleinstaaterei blockiert also eine sichere Arzneimittelversorgung”, bringt sie die Situation auf den Punkt.
Der bewährte Weg des Einzelimportes wäre nach Ansicht der Verbandes die Lösung der Stunde, schließlich geht es um geringe Mengen, eine medizinisches Notwendigkeit, also ein Problem, für das mit dem Einzelimport nach § 73.3 AMG in Deutschland ein bewährter, schneller und sicherer Weg zur Verfügung steht.
Der Bezug zentral zugelassener Arzneimittel, die in Deutschland nicht lieferbar sind, wird von den Länderbehörden unterschiedlich interpretiert: Ob man also die Verhütungspille Zoely über einen Einzelimport beziehen kann, hängt davon ab, ob man in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern wohnt. “Seit fast einem Jahr versuchen wir mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den Länderbehörden zu klären, dass der § 73.3 AMG der sicherste Weg wäre, die Versorgungslücke zu schließen”, so VEIA Vorsitzende Sabine Fuchsberger-Paukert. Der Verband hat dazu auf eigene Kosten ein Rechtsgutachten erstellen und den zuständigen Behörden zukommen lassen. Aber seit fast einem Jahr können sich die Länder nicht auf eine einheitliche Rechtsauffassung verständigen, das Bundesministerium will in dieser Frage keine Klarstellung: “Und damit wächst das Risiko, dass sich die betroffenen Frauen die Präparate auf dem Graumarkt oder illegal beschaffen”.
Auch ein Appell an die zuständigen Bundestagsabgeordneten, im Rahmen der Verhandlungen des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eine gesetzliche Klarstellung zu erreichen, wurde von diesen nicht aufgegriffen.
Betroffenen Patientinnen rät die Verbandsvorsitzende, sich an ihre Apotheke zu wenden, die dann mit Unterstützung eines Einzelimporteurs, die Kontaktdaten sind auf der VEIA-Website zu finden, klären kann, ob der Bezug nach Ansicht der jeweils zuständigen Landesbehörde zulässig ist. “Wir werden die Ergebnisse auswerten und, falls notwendig, auch öffentlich machen, welche Bundesländer den Bezug blockieren, so Frau Fuchsberger-Paukert abschließend.
Der Einzelimport Internationaler Arzneimittel gewährleistet dauerhaft Therapiefreiheit bei hoher Arzneimittelsicherheit und vernachlässigbaren Kosten. Die im Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zusammengeschlossenen Unternehmen setzen sich dafür ein, dass die therapeutisch notwendigen Arzneimittel der gesamten Welt in Deutschland schnell, sicher und kosteneffizient über den kompetenten Apotheker an Patienten abgegeben werden können.