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SecurPharm und Einzelimport

Arzneimittelfälschungen sind ein ernsthaftes Problem

Gefälschte Arzneimittel können die Gesundheit jedes Einzelnen gefährden. Die Europäische Union hat deswegen eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Gesetzliche Grundlage dafür sind die Fälschungsschutzrichtline 2011/62/EU sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2016/161.

securPharm ist die deutsche Organisation für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln.

Die EU-Verordnung und die Umsetzung im Rahmen der securPharm bezieht sich nur auf den Arzneimittelvertrieb innerhalb Europas. Die Sicherheit von Arzneimitteln aus Ländern außerhalb der EU muss durch andere Maßnahmen, beispielsweise eine Zertifizierung der Lieferanten erfolgen.

Stand der Umsetzung

Ab 9. Februar 2019 dürfen pharmazeutische Unternehmen verifizierungspflichtige Arzneimittel nur noch mit zwei Sicherheitsmerkmalen für den Verkehr freigegeben. Apotheken dürfen diese nur nach erfolgreicher Echtheitsprüfung an den Patienten abgeben.

Allerdings verhindern lange Übergangsfristen von 5 Jahren für die Implementierung der Fälschungsrichtlinie, dass secuPharm bereits jetzt volle Wirkung entfalten kann.

Mitglieder der securPharm

Informationen der ABDA zum Thema Fälschungsschutz securPharm