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Einzelimporteure gewährleisten kostenbewussten, verantwortlichen und gesetzeskonformen Bezug von Arzneimitteln

Stellungnahme des Verbandes der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zu einem Bericht der FAZ am Sonntag vom 2.10.2016

Unter dem Titel “Ein Päckchen Hoffnung” berichtet die FAZ am Sonntag über ein in Amsterdam ansässiges Unternehmen “The Social Medwork”. Die in dem Beitrag erhobene Behauptung, die Margen von Einzelimporteuren wären üppig und könnten “bis zu 20 Prozent betragen”, entbehrt jeder sachlichen Grundlage, ebenso die Behauptung, die Inanspruchnahme dieses Unternehmens würde zu geringeren Kosten führen. Das Gegenteil ist der Fall. Mit einem “sozialen Anspruch” wird hier versucht, ohne Nutzen für den Patienten ein neues Geschäftsmodell zu etablieren.

Der Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA), zu dem sich die wichtigsten deutschen Einzelimporteure zusammengeschlossen haben, nimmt zum Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung am Sonntag, 2.10.2016 wie folgt Stellung:

Der Einzelimport in Deutschland nicht verfügbarer Arzneimittel ist in der derzeitigen Form hervorragend gelöst. In Deutschland nicht verfügbare Arzneimittel können als Einzelimporte nach § 73.3 AMG in Deutschland nur nach ärztlicher Verordnung über eine deutsche Apotheke beschafft werden. Diese beauftragen für die arzneimittel- und zollrechtlich komplexe Aufgabe zumeist spezialisierte Einzelimporteure. Sie haben sich im Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zusammengeschlossen. Das derzeitige Verfahren gewährleistet gleichermaßen Schutz vor Fälschungen und eine unverzügliche und kostenbewusste Beschaffung.

Die Abgabe über Apotheke gewährleistet eine nachvollziehbare, gesetzeskonforme und Beschaffung sowie die für die sachgemäße Einnahme notwendige Unterweisung bei der Abgabe durch den pharmakologisch kompetenten Apotheker.

Der Verband weist die pauschale Unterstellung zurück, beim Einzelimport würden Margen von bis zu 20 Prozent durch die Einzelimporteure aufgeschlagen. Alle Unternehmen stehen miteinander im Wettbewerb, die Bezugspreise werden von den beauftragenden Apotheken überprüft. Falls die Kosten durch Krankenversicherungen erstattet werden, sind zudem verpflichtend Vergleichsangebote einzuholen.

Die gegenüber dem Beschaffungspreis erhebliche Abweichung des Abgabepreises resultiert in der Regel aus den sehr aufwändigen Logistikkosten (temperaturgeführter, schneller, in der Regel über Flugzeuge zu erbringender Transport). In den Abgabepreis eines einzeln beschafften Arzneimittels gehen neben dem Einkaufspreis zu den im Bezugsland üblichen Preisen die Kosten für die unverzügliche und GDP-konforme Anlieferung (Protokollierung der gesamten Lieferkette, gegebenenfalls Nachweis temperaturstabiler oder gar gekühlter Transportverhältnisse) sowie ein Aufschlag für den Aufwand des Einzelimporteurs ein. Dieser Aufschlag orientiert sich am notwendigen Aufwand, und ist nicht, wie bei der Apothekenabgabe üblich, ein pauschaler Aufschlag.

Die Nutzung weiterer Akteure wie das in dem Text genannte “The Social Medwork” verteuert den Preis anstatt ihn zu senken. Einzelimport ist ein kleines, aber wichtiges Element des deutschen Arzneimittelrechtes. Einzelimport kann Leben retten. Es sichert Patienten in Deutschland den unverzüglichen und kosteneffizienten Zugang zu allen weltweit verfügbaren Arzneimitteln. Die VEIA -Mitglieder sehen sich in ihrer Arbeit einer sicheren und kosteneffizienten Beschaffung der medizinisch notwendigen Arzneimittel verpflichtet.

Der gesamte Auftritt von “The Social Medwork” widerspricht den Festlegungen der § 3a und 8 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), die Werbung und den Vertrieb über das Internet (Teleshopping) eindeutig untersagen. VEIA prüft im Interesse einer sicheren und verantwortlichen Arzneimittelversorgung in diesem Zusammenhang rechtliche Schritte.

Anhang: Auszug aus dem Arzneimittelwerbegesetz

”Unzulässig ist eine Werbung für Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen und die nicht nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen sind oder als zugelassen gelten. Satz 1 findet auch Anwendung, wenn sich die Werbung auf Anwendungsgebiete oder Darreichungsformen bezieht, die nicht von der Zulassung erfasst sind.”

“Unzulässig ist die Werbung, Arzneimittel im Wege des Teleshopping oder bestimmte Arzneimittel im Wege der Einzeleinfuhr nach § 73 Abs. 2 Nr. 6a oder § 73 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes zu beziehen. Die Übersendung von Listen nicht zugelassener oder nicht registrierter Arzneimittel, deren Einfuhr aus einem anderen Mitgliedstaat oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nur ausnahmsweise zulässig ist, an Apotheker oder Betreiber einer tierärztlichen Hausapotheke ist zulässig, soweit die Listen nur Informationen über die Bezeichnung, die Packungsgrößen, die Wirkstärke und den Preis dieses Arzneimittels enthalten.”

Der Einzelimport Internationaler Arzneimittel gewährleistet dauerhaft Therapiefreiheit bei hoher Arzneimittelsicherheit und vernachlässigbaren Kosten. Die im Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zusammengeschlossenen Unternehmen setzen sich dafür ein, dass die therapeutisch notwendigen Arzneimittel der gesamten Welt in Deutschland schnell, sicher und kosteneffizient über den kompetenten Apotheker an Patienten abgegeben werden können.

Entscheidung des Landgerichtes Dresden würde Einzelimport und ärztliche Therapiefreiheit blockieren

Einzelimporteure begrüßt Berufung der betroffenen Apotheke

Das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Dresden würde das Aus für den therapeutisch begründeten Einzelimport und die ärztliche Therapiefreiheit bedeuten, schreibt der Vorstand des Verbandes der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel VEIA in einer Stellungnahme. Das Gericht hat entschieden, eine Apotheke aus Sachsen soll einer privaten Krankenversicherung 15.000 Euro plus Zinsen zurückerstatten.
Das Urteil bezieht sich auf sechs Rezepte aus dem Jahr 2013. Apotheke adhoc hat darüber berichtet. Der Arzt hatte das Krebsmedikament Kadcyla (Trastuzumab Emtansin) von Roche verordnet. Da dieses in Deutschland erst 2014 zugelassen wurde, importierte der beauftragte Apotheker über einen Münchner Einzelimporteur. Würde das Urteil rechtskräftig, müsste der Apotheker einer privaten Krankenkasse 15.000 € aus eigener Kasse zahlen.

Die Begrenzung auf den Herstellerabgabepreis im Bezugsland ist realitätsfremd, so der Verband in einer ersten Bewertung. Die Importeure könnten die Kosten für die oftmals aufwändige Beschaffung nicht mehr in Rechnung stellen und müssten ihre Tätigkeit einstellen. Der Patienten hätten das Nachsehen.

Der VEIA-Vorstand begrüßt, dass die betroffene Apotheke bereits in Berufung gegangen ist. Der beauftragte Einzelimporteur unterstützt die Klage als Streithelferin. Der VEIA-Vorstand setzt darauf, dass die Entscheidung in der nächsten rechtlichen Instanz aufgehoben wird. Niemand, so VEIA abschließend, könne ein ernsthaftes Interesse daran haben, ein sehr gut funktionierendes, seit Jahrzenten bewährtes und besonders in akuten Notfällen unverzichtbares Instrument des Arzneimittelbezugs aus dem Ausland aufzugeben.

Der Einzelimport Internationaler Arzneimittel gewährleistet dauerhaft Therapiefreiheit bei hoher Arzneimittelsicherheit und vernachlässigbaren Kosten. Die im Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zusammengeschlossenen Unternehmen setzen sich dafür ein, dass die therapeutisch notwendigen Arzneimittel der gesamten Welt in Deutschland schnell, sicher und kosteneffizient über den kompetenten Apotheker an Patienten abgegeben werden können.

Stellungnahme zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Stellungnahme des VEIA, Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel e.V. zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften.

(München-Berlin, den 12.8.2016) Der Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) nimmt wie folgt Stellung:

Wir begrüßen die Möglichkeit einer begrenzten Vorratsbestellung von Importarzneimitteln für Krankenhaus- und krankenhausversorgende Apotheken, um im Bedarfsfall eine Akutversorgung der dort behandelten Patientinnen und Patienten sicherzustellen.

Wir regen an, den § 73.3 AMG präziser zu formulieren, um künftig Verzögerungen bei der Beschaffung therapeutisch notwendiger Arzneimittel, überflüssigen Verwaltungsaufwand und unterschiedliche Rechtsauslegungen zwischen den Bundesländern zu vermeiden.

Wir regen an, den folgenden Satz § 73.3, Satz 3 des AMG
„für sie hinsichtlich des Wirkstoffs identische und hinsichtlich der Wirkstärke vergleichbare Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet im Geltungsbereich des Gesetzes nicht zur Verfügung stehen“ durch folgende Formulierung zu ersetzen:
„für sie hinsichtlich des Wirkstoffs, der Wirkstärke, der Darreichungsform und den Hilfsstoffen identische Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet im Geltungsbereich des Gesetzes nicht zur Verfügung stehen“

Begründung:

Bei einer ganzen Reihe von Arzneimitteln (siehe anhängende Beispiel Liste) sind Einzelimporte notwendig, da die in Deutschland vertriebenen Produkte insbesondere hinsichtlich der Darreichungsform und der Hilfsstoffe nicht anwendbar sind bzw. mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden sind.

In der Praxis muss der Importeur oder die Apotheke dann mit der zuständigen Überwachungsbehörde Kontakt aufnehmen und die Zulässigkeit des Imports für jeden Einzelfall bescheinigen lassen. Die Behörden ihrerseits bestehen darauf, die therapeutische Notwendigkeit gesondert zu vermerken.

Diese Praxis führt zu Verunsicherung, Verzögerungen und einem erhöhten Verwaltungsaufwand, ohne dass damit ein Nutzen für die Gesundheitsversorgung erkennbar ist.

Ein Missbrauch über die von uns angeregte Veränderung ist schon deswegen nicht zu erwarten, weil für jeden § 73.3-Einzelimport eine therapeutische Begründung durch den verordnenden Arzt notwendig ist.

Der VEIA hat eine Umfrage unter seinen Mitgliedern vorgenommen und konnte bei einer ganzen Reihe von Präparaten eine entsprechende Interpretationsgrauzone feststellen.

Wir regen an, im Rahmen der aktuellen Novellierung die entsprechende Gesetzesformulierung eindeutig und rechtssicher zu machen.

Zusätzliche Kosten:

Kostenreduktion durch Wegfall spezieller Genehmigung für die Einfuhr entsprechender Präparate, die im Regelfall ohnehin genehmigt werden. Eine Zunahme an Importen aufgrund der entsprechenden Formulierung ist nicht zu erwarten.

Einzelimporteure mit neuem Vorstand

Qualitätssicherung bleibt Schwerpunktaufgabe

Der dreiköpfige Vorstand des 2010 gegründeten Verbands der Einzelimporteure internationaler Arzneimitttel (VEIA) stellt sich neu auf. Birgit Schmidt, Leitung Betrieb Import-und Pharmalogistik der Phoenix Pharma-Einkauf GmbH, wird künftig die wiedergewählte Vorsitzende Sabine Fuchsberger-Paukert, Geschäftsführerin ilapo GmbH&CoKG, vertreten. Schatzmeister bleibt Kurt Kloos, Geschäftsführer der Ortscheit GmbH. Sabine Fuchsberger-Paukert zog eine positive Bilanz der bisherigen sechsjährigen Arbeit. Zwei neue Mitglieder konnten gewonnen werden. Der Austausch unter den Mitgliedern, insbesondere in Sachen GDP-Audit, Qualitätssicherung und Fälschungssicherheit hat sich intensiviert.

VEIA-Meinung immer stärker gefragt

Und: „Die Stimme des VEIA wird zunehmend gehört“, bilanziert Frau Fuchsberger-Paukert. Der VEIA-Vorstand wird sich auch künftig dafür stark machen, dass den Patienten in Deutschland die Medikamente zur Verfügung stehen, die sie therapeutisch benötigen.

Das Thema GDP-Audit wird auch künftig eine zentrale Rolle spielen, hat der Vorstand in seiner ersten Sitzung nach der Wahl beschlossen. Gerade die schnell zu beschaffenden Kleinmengen stellten Logistiker und Einzelimporteure vor besondere Herausforderungen. Mit einem gemeinsamen Auditplan von Lieferanten und Logistikern leistet VEIA einen aktiven Beitrag, die neuen Qualitätsstandards der GDP Guideline zu sichern und damit eine zuverlässige Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.

Herzlichen Dank richteten die Mitglieder an die bisherige stellvertretende Vorsitzende Cordula Messer, die sich aus persönlichen Gründen aus der Vorstandsarbeit zurückgezogen hat.

Bild: Der neue VEIA-Vorstand, von links nach rechts: Birgit Schmidt, stellvertretende Vorsitzende, Kurt Kloos, Schatzmeister, Sabine Fuchsberger-Paukert, Vorsitzende.

Das Bild mit Bildhinweis, Photo, VEIA eV. Zum download unter: VEIA-Vorstand 2016

Der Einzelimport Internationaler Arzneimittel gewährleistet dauerhaft Therapiefreiheit bei hoher Arzneimittelsicherheit und vernachlässigbaren Kosten. Die im Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zusammengeschlossenen Unternehmen setzen sich dafür ein, dass die therapeutisch notwendigen Arzneimittel der gesamten Welt in Deutschland schnell, sicher und kosteneffizient über den kompetenten Apotheker an Patienten abgegeben werden können.

Panikmache gilt nicht

VEIA-Vorsitzende kritisiert “Bild”-Meldung

Das Lieferengpass-Problem bei Arzneimitteln ist nicht größer geworden, so die Vorsitzende des Verbandes der Einzelimporteure Internationaler Arzneimittel (VEIA), Sabine Paukert, in Bezug auf eine Bildzeitungsmeldung vom Montag, 7.9,2015.

 

Dort wird unter dem Titel “Regierung plant Gesetz gegen Arznei-Notstand” behauptet, Arzneimittelhersteller würden die Produktion gut eingeführter Medikamente vernachlässigen und stattdessen in neue, teure Therapien investieren. Als Beispiel wurde das Krebstherapeutikum Melphalan verwiesen. Als Ausweg solle Krankenkassen die Möglichkeit gegeben werden, mehr Direktverträge abzuschließen, um die Hersteller stärker in die Pflicht zu nehmen.

 

Dazu erklären die Einzelimporteure:

 

  • Das angeführte Therapeutikum ist trotz Lieferengpässen über Einzelimporteure in kleinen Mengen weiterhin verfügbar.
  • Aus unseren Beobachtungen nicht lieferbarer Arzneimittel wissen wir inzwischen, dass das Problem kein gesundheitsgefährdendes Problem ist.
  • Die meisten Lieferengpässe treten infolge der aus Kostengründen erfolgten Konzentration auf wenige weltweite Standorte auf.
  • Auslöser für zahlreiche Produktionsengpässe sind zudem gerade Direktverträge, die aufgrund des damit einhergehenden schlagartigen
  • Volumenzuwachses zu vorübergehenden Produktionsengpässen führen.
  • Für diese aufgrund von Direktverträgen auftretenden Lieferengpässe stehen in den meisten Fällen wirkstoffgleiche oder -ähnliche Produkte zur Verfügung.
  • Wir beobachten keinen signifikanten Zuwachs von Einzelimporten, wie er aufgrund steigender Lieferengpässe zu erwarten wäre.

Die Einzelimporteure analysieren Marktentwicklungen und Veränderungen sehr aufmerksam. Aus ihrer Sicht sind die geäußerten Alarmrufe nicht gerechtfertigt. “Wir fordern alle auf, nicht leichtfertig mit den Ängsten von Patienten und Versicherten zu spielen”, so Sabine Paukert wörtlich. Aus Sicht des VEIA ist die jetzt gefundene Lösung, die über das BfArm veröffentliche Liste “Nicht lieferbarer Arzneimittel” die richtige Maßnahme, um verantwortlich mit dem Thema umzugehen.

 

Die Bild-Meldung:
http://www.bild.de/politik/inland/bundesregierung/plant-gesetz-gegen-arzneimittel-notstand-42458940.bild.html

VEIA sieht auch im Gesundheitssystem 2030 Bedarf für schnelle und sichere Dienstleistung

Der Libero der Arzneimittelversorgung

 

Die Rolle des Einzelimportes im Gesundheitswesen des Jahres 2030 stand im Mittelpunkt der VEIA Mitgliederversammlung am Freitag, 25.7. in Berlin. „Gerade wir als kleine Unternehmen müssen uns frühzeitig mit den Erwartungen unserer Kunden beschäftigen“, so die Vorsitzende des Verbandes, Frau Sabine Paukert, zur Begründung. „Wir sind der Libero der Arzneimittelversorgung“, wählte Frau Paukert ein Bild aus der Fußballwelt.

 

„Wir erkennen Lücken, die es in der Arzneimittelversorgung immer wieder gibt. Und wir können diese schnell und unbürokratisch schließen“, formuliert Sabine Paukert das Ergebnis der Strategieklausur. Im Verband der Einzelimporteure Internationaler Arzneimittel VEIA haben sich die führenden Einzelimporteure internationaler Arzneimittel zusammengeschlossen.

 

APOTHEKENMARKT VOR TIEFGREIFENDEN VERÄNDERUNGEN

 

Als Einstieg für die Diskussion hatte Dr. Joachim Krotz, Partner der internationalen Unternehmensberatung Oliver Wyman die Herausforderungen für die Arzneimittelversorgung 2030 skizziert. Klar ist, dass die Arzneimittelversorgung vor großen Veränderungen steht. Die Erwartungen des Beraters: Die Zahl der Apotheken wird zurückgehen, die Anzahl der Filialapotheken wird auf einen Anteil von 30% steigen und Arzneimittelhersteller, Großhandel und Apotheken müssen um neue Geschäftsmodelle ringen. Und: Neue Wettbewerber aus dem Bereich Logistik und der Informationstechnologie drängen in den Markt.

 

WAS ERWARTET DER ÄLTER WERDENDE KUNDE DER ZUKUNFT VON SEINER APOTHEKE?

 

Apotheken, die Kunden der Arzneimittelimporteure, können dabei auf ein wachsendes Kunden- und Nachfragepotential setzen. Die demographische Entwicklung führt zu einem wachsenden Bedarf. Und die Bereitschaft der Menschen, für Gesundheitsleistungen auch eigene finanzielle Mittel einzusetzen, wächst. In sechs Thesen skizzierte Dr. Krotz diese Trends:

 

Die Apotheke der Zukunft ist (1) als lokales Gesundheitszentrum positioniert und übernimmt zunehmende Aufgaben der der Beratung, Prävention, der Erläuterung der Diagnose, des Therapiemanagements und der Nachsorge, Wohnortnähe (2) ist insbesondere für ältere Patienten immer wichtiger – und ist diese nicht gewährleistet (z B auf dem Land), kommt die Apotheke zu den Patienten, die Apotheke der Zukunft wird (3) als Fach- und sozialer Ansprechpartner weitere Rollen außerhalb der reinen Medikamentenabgabe übernehmen, die Beratung der Patienten (v.a. der älteren Kunden) wird (4) zunehmend zweitaufwändiger, vielfältige Serviceleistungen (z.B. Botendienste) werden (5) zunehmen und auch das Thema Medikations- und Therapiemanagement gewinnt (6) an Bedeutung. Die Konsequenz daraus liegt für Dr. Krotz auf der Hand: Als Gesundheitsunternehmer muss der Apotheker neue Wünsche und Bedürfnisse seiner Kunden erkennen und, gemeinsam mit Partnern und eingebunden in die Netzwerke des Gesundheitssystems (Krankenkassen, Versicherungen, Krankenhäuser, Haus- und Fachärzte, HealthCare Provider, …) erfüllen. Dr. Krotz fordert dabei weniger Fixierung auf die Politik und mehr eine unternehmerische Ausrichtung am Kunden: Die Zeit der Versorgung ist endgültig vorbei. Auch die Apotheke wechselt ins Dienstleistungszeitalter.

 

VEIA-EINZELIMPORTEUR ALS PARTNER EINER QUALITÄTSBEWUSSTEN ARZNEIMITTELVERSORGUNG

 

In einer veränderten Gesundheitslandschaft behalten Einzelimporteure ihre Rolle, so der Tenor der nachfolgenden Diskussion. Eine Ursache: Die Störungen zwischen weltweit agierenden Pharmaunternehmen und den national organisierten Gesundheitsmärkten nehmen weiter zu. Die aktuell diskutierten Themen „Lieferengpässe“ und „Arzneimittelfäschungen“ sind nur zwei dieser Themen. Selbstbewusst verweisen die Einzelimporteure darauf, dass sie oftmals Versorgungslücken schließen, wenn selbst Hersteller nicht mehr liefern können. Mit einem langfristig aufgebauten und qualifizierten Partnersystem und der Auslieferung über die Apotheke geben die VEIA-Einzelimporteure Schutz vor Fälschungen und eine qualifizierte Anwendungsberatung.

 

Das Thema Fälschungssicherheit bleibt dabei auf der Tagesordnung der Einzelimporteure. Durch verbesserten Informationsaustausch untereinander werden die VEIA-Importeure ihre Rolle als sicherer und verlässlicher Partner der Apotheken weiter ausbauen.
Der Einzelimport Internationaler Arzneimittel gewährleistet dauerhaft Therapiefreiheit bei hoher Arzneimittelsicherheit und vernachlässigbaren Kosten. Die im Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zusammengeschlossenen Unternehmen setzen sich dafür ein, dass die therapeutisch notwendigen Arzneimittel der gesamten Welt in Deutschland schnell, sicher und kosteneffizient über den kompetenten Apotheker an Patienten abgegeben werden können.

Die bestehenden Wege ausnutzen – Einzelimport kann bei Lieferengpässen überbrücken

Lieferengpässe bei Arzneimitteln können in der Regel überbrückt werden. Darauf hat jetzt der Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) hingewiesen. Anlass ist die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogler, Sabine Zimmermann, Harald Weinberg und anderer Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE (18/647)

Über 60% der in der BfArm-Liste aufgeführten Produkte können wirkstoff- und dosierungsgleich substituiert werden, so VEIA in einer tagesaktuellen Analyse. Seit über 50 Jahren schließen qualifizierte Einzelimporteure Versorgungslücken in Deutschland. Wenn Arzneimittel in Deutschland nicht verfügbar sind, können die entsprechenden oder andere wirkstoff- und Dosierungsgleiche Präparate in der Regel aus dem Ausland beschafft werden.

 

Die VEIA-Einzelimporteure verfügen über ein hervorragendes Qualitätsmanagement, die ihnen eine schnelle und sichere Beschaffung ermöglicht. Vor diesem Hintergrund sehen die Einzelimporteure die Hersteller zwar in der Pflicht, für eine gesicherte Produktion zu sorgen. „Für eine Beunruhigung der Bevölkerung besteht jedoch kein Anlass“, so die stellvertretende VEIA-Vorsitzende Cordula Messer wörtlich: „Die Lücken können oftmals geschlossen werden.“

 

Und so geht es: Falls eine Versorgungslücke vorliegt, können Apotheken bei einem der VEIA-Importeure, deren Kontaktdaten auf www.veia-news.de unter der Rubrik Apotheken abrufbar sind, nachfragen, ob entsprechende Ersatzprodukte beschaffbar sind. Ist dies der Fall, kann das Produkt innerhalb weniger Tage in der Apotheke vorliegen. Über die Kostenübernahme entscheiden die Kassen im Einzelfall.

Die Qualität unserer Arzneimittelversorgung nicht immer schlechtreden

Verband der Einzelimporteure (VEIA) warnt vor übertriebener Dramatisierung

„Die Patienten können versorgt werden“, so Sabine Paukert, Vorsitzende des Verbands der Einzelimporteure von Arzneimitteln (VEIA). Für sie ist es übertriebene Panikmache, wenn jetzt Dritte-Welt-Land-Zustände suggeriert werden. Für die in Offizin-Apotheken nicht lieferbaren Arzneimittel stehen jede Menge wirkstoffgleicher Präparate zur Verfügung“, so die gelernte Pharmazeutin wörtlich.

 

In der weit überwiegenden Zahl der Fälle, von denen die Pharmazeutische Zeitung berichtete, handelt es sich um Arzneimittel, die über Rabattverträge abgegeben werden, aber in den entsprechenden Stückzahlen nicht lieferbar sind. „Kassen und Pharmaindustrie müssten sich fragen, ob entsprechende Verträge Sinn machen, wenn sie nicht erfüllt werden können“. Aber für die Patienten bestehe keinerlei Versorgungsengpass.

 

Wenn wirkstoffgleiche Arzneimittel verfügbar sind, können auch Einzelimporteure nicht helfen. „Unser schneller und sicherer Service greift nur, wenn Wirkstoffe in Deutschland nicht verfügbar sind, wie es beispielsweise immer wieder bei Tollwutimpfstoffen der Fall ist. „Wir Einzelimporteure können da regelmäßig Lücken schließen“.

 

Besorgt zeigt sich VEIA darüber, dass Apotheken und Ärzte oftmals über die Möglichkeit des Einzelimportes nicht Bescheid wissen. Auf Ihrer Website haben die Importeure deswegen einen eigenen Informationsbereich für Apotheken eingerichtet. Dort wird auch ein Informationsblatt zur Verfügung gestellt. Schnell, sicher und kostengünstig ist der Service der Einzelimporteure, deren Kontaktdaten über die Website erreichbar sind.

 

Der Einzelimport Internationaler Arzneimittel gewährleistet dauerhaft Therapiefreiheit bei hoher Arzneimittelsicherheit und vernachlässigbaren Kosten. Die im Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zusammengeschlossenen Unternehmen setzen sich dafür ein, dass die therapeutisch notwendigen Arzneimittel der gesamten Welt in Deutschland schnell, sicher und kosteneffizient über den kompetenten Apotheker an Patienten abgegeben werden können.

Unternehmen nutzen Engpass-Register

BERLIN. Das Ende April aufgelegte Register zur Erfassung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln wird angenommen.

Bislang (Stand Dienstag) finden sich darin drei Einträge: das Onkologikum Vinblastinsulfat von Teva, der Blutverdünner Certoparin-Natrium von Novartis und das Mittel zur Behandlung von Wachstumsstörungen Mecasermin von Ipsen Pharma. Das Register wird beim Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.

Engpässe vor allem bei Onkologika und Antibiotika sollen Unternehmen melden. Dies sei noch freiwillig, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Der Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) hat davor gewarnt, die in jüngerer Vergangenheit aufgetretenen Lieferenpässe aufzubauschen.

Dies führe zur Verunsicherung der Patienten. Tatsächlich handele es sich dabei aber nicht um ein Thema der Versorgungssicherheit. Ursache seien vielmehr schlecht ausgehandelte Verträge, stellte die Vorsitzende des Verbandes, Sabine Paukert, dazu fest. (sun/af)

Lieferengpässe nicht dramatisieren

Der Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) kann die Debatten um Lieferengpässe bei Arzneimitteln nicht nachvollziehen. Man sei «überrascht» gewesen, wie sehr das Thema im letzten halben Jahr in den Medien «aufgebauscht» wurde, verkündete der Verband gestern in Berlin. Schließlich könnten die Einzelimporteure fast jedes Medikament, das in Deutschland nicht lieferbar ist, auf dem Weltmarkt besorgen.

Diese Möglichkeit werde im Falle von Lieferengpässen aber kaum in Anspruch genommen: «Bei unseren Mitgliedern gab es in den vergangenen Monaten keine steigende Nachfrage nach Importen», erklärte die VEIA-Vorsitzende Sabine Paukert. Die kürzlich erfolgte Einrichtung eines Registers zu Lieferengpässen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfarM) kann man beim VEIA deshalb nebensowenig nachvollziehen wie Forderungen nach einer nationalen Arzneimittelreserve. Einzelimporte seien «sinnvoller und kostengünstiger», so Paukert.

Allerdings sind Einzelimporte stets mit Transportkosten verbunden, die in vielen Fällen der Patient trägt. Der VEIA räumte ein, dass die Kosten für Individualimporte von den Krankenkassen «nur in Ausnahmefällen erstattet» würden. Von den jährlich etwa 1,2 Millionen importierten Packungen übernähmen die Kassen gerade einmal 10 Prozent.

Dennoch wirbt der Verband für diese Form der Medikamentenbeschaffung und spricht in diesem Zusammenhang von «vernachlässigbaren Kosten». Man wünsche sich, dass Apothekenmitarbeiter ihren Kunden bei Lieferengpässen häufiger vorschlagen, das entsprechende Medikament aus dem Ausland zu importieren. Auch könnten Apotheker den Erstattungsantrag für den Patienten übernehmen. In Kürze will der VEIA ein Merkblatt an alle deutschen Apotheken versenden, auf dem die Vorteile von Einzelimporten aufgelistet sind. (ah)

Orginalartikel: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/2013-05/einzelimporteure-lieferengpaesse-nicht-dramatisieren/