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Arzneimitteleinzelimport? Wann darf ich? Wie mache ich es?

Auf einen Blick erklärt das neue Apotheken-Infoblatt, was beim Einzelimport von Arzneimitteln nach § 73.3 AMG zu berücksichtigen ist. Und auf der Rückseite kann der und die Apothekerin entscheiden, über welchen VEIA-Einzelimport er das VEIA-Service- und das VEIA-Sicherheitsversprechen realisieren will.

Das Informationsblatt lässt sich auch als PDF downloaden.

Arzneimittel-Einzelimporteure starten mit neuer Adresse in die Herbstsaison

Unter www.veia-verband.de können sich Apotheker, Ärzte und Patienten über Abläufe und Regularien informieren.

Mit neuer Adresse und neu gestaltetem Webauftritt starten die Arzneimittel-Einzelimporteure in die Herbstsaison. Unter www.veia-verband.de können sich Apotheken, Ärzte und Patienten informieren, wann und wie sie Arzneimittel über Einzelimport beziehen können. VEIA-Vorsitzende Sabine Fuchsberger-Paukert: „Wir wollen unsere Kunden, Ärzten, Apothekern und Patienten informieren, wie ihnen Einzelimporteure helfen können, wenn Arzneimittel in Deutschland nicht verfügbar sind”.
Neu ist die Webadresse www.veia-verband.de, neu gestaltet wurde auch die Farbwelt und das Logo. “Reduce to the max”, dieser Grundgedanke liegt der neuen Gestaltung zugrunde. Übersichtlichkeit wurde groß geschrieben.

Unter der Überschrift „Für Apotheker, Ärzte und Patienten“ informiert der VEIA-Verband Ärzte, Apotheker und Patienten in jeweils eigenen Segmenten, was sie wissen müssen, wenn Einzelimporteure beauftragt werden. “Arzneimittelimport” bündelt alle Grundinformationen rund um den Einzelimport. “Aktuelles und Themen” gibt den Überblick über aktuelle Stellungnahmen von VEIA und bereitet Themendossiers auf. “VEIA-Verband” informiert über den Vorstand, Satzung und Verbandsmitglieder. Mit einem Klick können Interessenten dann mit einem der 11 VEIA-Mitglieder Kontakt aufnehmen, um sich direkt beraten zu lassen.
Das Erscheinungsbild wurde von der Berliner Designerei Osterhoff & Arndt gestaltet.

Der Einzelimport Internationaler Arzneimittel gewährleistet dauerhaft Therapiefreiheit bei hoher Arzneimittelsicherheit und vernachlässigbaren Kosten. Die im Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zusammengeschlossenen Unternehmen setzen sich dafür ein, dass die therapeutisch notwendigen Arzneimittel der gesamten Welt in Deutschland schnell, sicher und kosteneffizient über den kompetenten Apotheker an Patienten abgegeben werden können.

Exportverbote führen zu künstlicher Verknappung. VEIA-Einzelimporteure warnen vor den Folgen einer Renationalisierung durch die Corona-Krise

Einzelimport kann auch in der Coronakrise Lieferengpässe schließen. Sorgen macht dem Verband allerdings die Politik. Die zunehmende Zahl von Exportverboten schafft zusätzliche und vermeidbare Lieferengpässe.

Das waren die wichtigsten Erkenntnisse des telefonischen Erfahrungsaustauschs der VEIA-Mitglieder am 24.4.2020. Nach Hamsterkäufen, auch im Arzneimittelbereich ist im April Beruhigung eingekehrt. Ob diese Beruhigung Folge der Osterferien oder ein dauerhafter Trend ist, bleibt abzuwarten. Auswirkungen zeigen auch Politikeräußerungen, beispielsweise die des US-amerikanischen Präsidenten über Chloroquin, die zu einem weltweiten Nachfrageboom geführt haben. Von der Bundesregierung erwarten die Einzelimporteure bei der kommenden EU-Ratspräsidentschaft eine Initiative für einen offenen europäischen Arzneimittelmarkt. Nur so lassen sich die Engpassprobleme perspektivisch lösen.

Zerbrochene Lieferketten führen zu unbezahltem Mehraufwand und unkalkulierbaren Lieferterminen

“Die Komplexität der Arbeit hat erheblich zugenommen”, so die Sabine Fuchsberger-Paukert, die VEIA-Verbandsvorsitzende. Die Logistikketten sind weltweit zerbrochen, was, gerade bei temperaturgeführten Medikamenten zu Problemen führt, etwa, wenn Flugzeuge wegen Flug-Annullierungen über das Wochenende auf dem Rollfeld stehen oder Zollbehörden ihr Präsenz eingeschränkt haben. Hier kommt es zu erheblichen Verzögerungen. Home-Office ist im Einzelimport nicht ohne weiteres möglich, der Wareneingang muss geprüft werden, die Lagerbedingungen dokumentiert werden. Und nicht jede eingesetzte Softwarelösung lässt sich sicher im Home-Office-Modus betreiben.
Exportverbote führen zu weiteren, künstlichen Verknappungen.

Sorge macht den Einzelimporteuren auch die wachsende Anzahl von Exportverboten. Sie führen zu einer vermeidbaren Verknappung von Arzneimitteln, erheblichen Mehraufwand bei der Beschaffung und gefährden die Therapie einzelner Patientinnen und Patienten.
Pneumokokken-Impfstoff weltweit gesucht

Einzelne Produkte sind derzeit weltweit knapp und nur mit erheblichem Aufwand lieferbar. Ganz oben in der Nachfrage ist Pneumokokken-Impfstoff, der die Abwehrkräfte besonders von Personen in den Risikogruppen stärken soll. Auch Resochin und Cloroquin waren zeitweise von Lieferengpässen betroffen. Perspektivisch kündigt sich eine Verknappung bei den in der Intensivmedizin eingesetzten Arzneimitteln an.
Arzneimittel-Hamsterkäufe sind ein deutsches Thema.

Interessante Rückschlüsse lassen sich auch aus dem Vergleich mit dem Verbraucherverhalten in anderen Ländern ziehen. Das “Hamsterkauf-Phänomen” scheint ein weitgehend deutsches Problem zu sein. Andere Länder, zumindest in Europa, scheinen davon weniger betroffen.

„Trotz aller Widrigkeiten“, so Frau Fuchsberger-Paukert abschließend, “werden unsere Mitglieder alles dafür tun, dass die Versorgung mit den notwendigen Arzneimitteln aufrecht erhalten werden kann.“

Deutsche Kleinstaaterei blockiert Verhütung.

Zur Nichtlieferbarkeit der Verhütungspille Zoely erklärt der Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel VEIA

Deutsche Kleinstaaterei blockiert Verhütung. Zur Nichtlieferbarkeit der Verhütungspille Zoely

(Berlin-München, den 18.6.2019) Die Verhütungspille Zoely von MSD Sharpe & Dohme ist derzeit in Deutschland nicht lieferbar. Ein Ersatzprodukt steht nach Herstellerangaben in Deutschland nicht zur Verfügung. Und weil sich die Länderaufsicht nicht auf eine einheitliche Rechtsauffassung verständigen kann, besteht die Gefahr, dass sich die betroffenen Frauen die Präparate auf dem Graumarkt oder illegal beschaffen, so VEIA-Vorsitzende Sabine Fuchsberger-Paukert: “Die deutsche Kleinstaaterei blockiert also eine sichere Arzneimittelversorgung”, bringt sie die Situation auf den Punkt.

Der bewährte Weg des Einzelimportes wäre nach Ansicht der Verbandes die Lösung der Stunde, schließlich geht es um geringe Mengen, eine medizinisches Notwendigkeit, also ein Problem, für das mit dem Einzelimport nach § 73.3 AMG in Deutschland ein bewährter, schneller und sicherer Weg zur Verfügung steht.

Der Bezug zentral zugelassener Arzneimittel, die in Deutschland nicht lieferbar sind, wird von den Länderbehörden unterschiedlich interpretiert: Ob man also die Verhütungspille Zoely über einen Einzelimport beziehen kann, hängt davon ab, ob man in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern wohnt. “Seit fast einem Jahr versuchen wir mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den Länderbehörden zu klären, dass der § 73.3 AMG der sicherste Weg wäre, die Versorgungslücke zu schließen”, so VEIA Vorsitzende Sabine Fuchsberger-Paukert. Der Verband hat dazu auf eigene Kosten ein Rechtsgutachten erstellen und den zuständigen Behörden zukommen lassen. Aber seit fast einem Jahr können sich die Länder nicht auf eine einheitliche Rechtsauffassung verständigen, das Bundesministerium will in dieser Frage keine Klarstellung: “Und damit wächst das Risiko, dass sich die betroffenen Frauen die Präparate auf dem Graumarkt oder illegal beschaffen”.

Auch ein Appell an die zuständigen Bundestagsabgeordneten, im Rahmen der Verhandlungen des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eine gesetzliche Klarstellung zu erreichen, wurde von diesen nicht aufgegriffen.

Betroffenen Patientinnen rät die Verbandsvorsitzende, sich an ihre Apotheke zu wenden, die dann mit Unterstützung eines Einzelimporteurs, die Kontaktdaten sind auf der VEIA-Website zu finden, klären kann, ob der Bezug nach Ansicht der jeweils zuständigen Landesbehörde zulässig ist. “Wir werden die Ergebnisse auswerten und, falls notwendig, auch öffentlich machen, welche Bundesländer den Bezug blockieren, so Frau Fuchsberger-Paukert abschließend.

Der Einzelimport Internationaler Arzneimittel gewährleistet dauerhaft Therapiefreiheit bei hoher Arzneimittelsicherheit und vernachlässigbaren Kosten. Die im Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zusammengeschlossenen Unternehmen setzen sich dafür ein, dass die therapeutisch notwendigen Arzneimittel der gesamten Welt in Deutschland schnell, sicher und kosteneffizient über den kompetenten Apotheker an Patienten abgegeben werden können.

Kleine, aber im Einzelfall lebensrettende Brückenbauer

Wiedergewählter VEIA-Vorstand blickt auf zehn Jahre erfolgreicher Arbeit zurück.

Als “Marke des Vertrauens” hat sich VEIA, der Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel in den zehn Jahren seines Bestehens gegenüber Apotheken und Politik etabliert. Der dreiköpfige Vorstand wurde auf der diesjährigen Sommer-Mitgliedsversammlung in Berlin einstimmig bestätigt. Die Umsetzung der securPharm-Richtlinie bildet den aktuellen Arbeitsschwerpunkt. Die VEIA-Mitglieder wollen die securPharm-Richtlinie auch dazu nutzen, die VEIA-Mitglieder bei den Apotheken als qualifizierten Partner für den komplexen Prozess des Einzelimportes bekannt zu machen.

“Wir bauen kleine, aber im Einzelfall lebensrettende Brücken ”, so Sabine Fuchsberger-Paukert, über die Rolle der Einzelimporteure im Deutschen Gesundheitssystem. “Und es ist uns gelungen, diese Rolle auch gegenüber der Politik deutlich zu machen”, zieht sie auf der diesjährigen Sommer-Mitgliederversammlung Bilanz. Zwei neue Mitglieder, die Offenbacher Krebs Import + Export GmbH und THM Medizinhandel aus Duisburg konnten in der vergangenen Amtsperiode zusätzlich gewonnen werden. Gemeinsam mit Schatzmeister Kurt Kloos, Lucien Ortscheit GmbH, Saarbrücken und Birgit Schmidt, Phoenix Pharma Einkauf GmbH, Offenbach wurde die Geschäftsführerin der Münchner ilapo Internationale Ludwigs-Arzneimittel GmbH & Co. KG als Vorstandsvorsitzende für weitere zwei Jahre in ihrem Amt bestätigt.

Der Handel mit Kleinstmengen aus EU- und Nicht-EU-Ländern stellt die Unternehmen vor besondere Herausforderungen in Sachen Fälschungssicherheit. “Wir sind gut aufgestellt”, zeigt sich die Vorsitzende nach intensiver Diskussion mit den beiden Referenten, Hubertus Hacke von Pharmaprotect selbstbewusst. “Wir haben unsere Prozesse im Griff”, so Sabine Paukert. Die Umsetzung der europäischen Fälschungssicherheitsrichtlinie war inhaltlicher Schwerpunkt der Sommer-MItgliederversammlung in Berlin.

Das Inkrafttreten der securPharm Richtlinie will der Verband auch nutzen, um “die Marke VEIA” als Zeichen des Vertrauens bei den Apotheken bekannt zu machen. Die zumeist aus internationalen Apotheken erwachsenen VEIA-Einzelimporteure gewährleisten durch ihre jahrelange Erfahrung schnellen, sicheren und kosteneffizienten Bezug der geforderten Arzneimittel.

Mit rund 1 Mio. Packungen bei jährlich rund 700 Mio. insgesamt umgesetzter Packungen bilden die Einzelimporteure nur weniger als ein Promille des deutschen RX-Marktes ab. De vernachlässigbaren Kosten steht ein sehr hoher Nutzen im Einzelfall gegenüber. Einzelimporte werden in der Regel vom einem Arzt veranlasst, wenn die geforderten Arzneimittel auf dem deutschen Markt nicht zur Verfügung stehen. Der Import über VEIA-Einzelimporteure gewährleistet einen hohen Sicherheitsstandard. Der Markt für Einzelimporte unterscheidet sich in seiner ethischen Begründung sehr stark von den viel diskutierten Parallel- und Re-Importen. Diese wurden aus Kostengründen initiiert und sind immer wieder Ursache für Arzneimittelfälschungen.

Der Einzelimport Internationaler Arzneimittel gewährleistet dauerhaft Therapiefreiheit bei hoher Arzneimittelsicherheit und vernachlässigbaren Kosten. Die im Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zusammengeschlossenen Unternehmen setzen sich dafür ein, dass die therapeutisch notwendigen Arzneimittel der gesamten Welt in Deutschland schnell, sicher und kosteneffizient über den kompetenten Apotheker an Patienten abgegeben werden können.

Einzelimporteure gewährleisten kostenbewussten, verantwortlichen und gesetzeskonformen Bezug von Arzneimitteln

Stellungnahme des Verbandes der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zu einem Bericht der FAZ am Sonntag vom 2.10.2016

Unter dem Titel “Ein Päckchen Hoffnung” berichtet die FAZ am Sonntag über ein in Amsterdam ansässiges Unternehmen “The Social Medwork”. Die in dem Beitrag erhobene Behauptung, die Margen von Einzelimporteuren wären üppig und könnten “bis zu 20 Prozent betragen”, entbehrt jeder sachlichen Grundlage, ebenso die Behauptung, die Inanspruchnahme dieses Unternehmens würde zu geringeren Kosten führen. Das Gegenteil ist der Fall. Mit einem “sozialen Anspruch” wird hier versucht, ohne Nutzen für den Patienten ein neues Geschäftsmodell zu etablieren.

Der Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA), zu dem sich die wichtigsten deutschen Einzelimporteure zusammengeschlossen haben, nimmt zum Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung am Sonntag, 2.10.2016 wie folgt Stellung:

Der Einzelimport in Deutschland nicht verfügbarer Arzneimittel ist in der derzeitigen Form hervorragend gelöst. In Deutschland nicht verfügbare Arzneimittel können als Einzelimporte nach § 73.3 AMG in Deutschland nur nach ärztlicher Verordnung über eine deutsche Apotheke beschafft werden. Diese beauftragen für die arzneimittel- und zollrechtlich komplexe Aufgabe zumeist spezialisierte Einzelimporteure. Sie haben sich im Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zusammengeschlossen. Das derzeitige Verfahren gewährleistet gleichermaßen Schutz vor Fälschungen und eine unverzügliche und kostenbewusste Beschaffung.

Die Abgabe über Apotheke gewährleistet eine nachvollziehbare, gesetzeskonforme und Beschaffung sowie die für die sachgemäße Einnahme notwendige Unterweisung bei der Abgabe durch den pharmakologisch kompetenten Apotheker.

Der Verband weist die pauschale Unterstellung zurück, beim Einzelimport würden Margen von bis zu 20 Prozent durch die Einzelimporteure aufgeschlagen. Alle Unternehmen stehen miteinander im Wettbewerb, die Bezugspreise werden von den beauftragenden Apotheken überprüft. Falls die Kosten durch Krankenversicherungen erstattet werden, sind zudem verpflichtend Vergleichsangebote einzuholen.

Die gegenüber dem Beschaffungspreis erhebliche Abweichung des Abgabepreises resultiert in der Regel aus den sehr aufwändigen Logistikkosten (temperaturgeführter, schneller, in der Regel über Flugzeuge zu erbringender Transport). In den Abgabepreis eines einzeln beschafften Arzneimittels gehen neben dem Einkaufspreis zu den im Bezugsland üblichen Preisen die Kosten für die unverzügliche und GDP-konforme Anlieferung (Protokollierung der gesamten Lieferkette, gegebenenfalls Nachweis temperaturstabiler oder gar gekühlter Transportverhältnisse) sowie ein Aufschlag für den Aufwand des Einzelimporteurs ein. Dieser Aufschlag orientiert sich am notwendigen Aufwand, und ist nicht, wie bei der Apothekenabgabe üblich, ein pauschaler Aufschlag.

Die Nutzung weiterer Akteure wie das in dem Text genannte “The Social Medwork” verteuert den Preis anstatt ihn zu senken. Einzelimport ist ein kleines, aber wichtiges Element des deutschen Arzneimittelrechtes. Einzelimport kann Leben retten. Es sichert Patienten in Deutschland den unverzüglichen und kosteneffizienten Zugang zu allen weltweit verfügbaren Arzneimitteln. Die VEIA -Mitglieder sehen sich in ihrer Arbeit einer sicheren und kosteneffizienten Beschaffung der medizinisch notwendigen Arzneimittel verpflichtet.

Der gesamte Auftritt von “The Social Medwork” widerspricht den Festlegungen der § 3a und 8 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), die Werbung und den Vertrieb über das Internet (Teleshopping) eindeutig untersagen. VEIA prüft im Interesse einer sicheren und verantwortlichen Arzneimittelversorgung in diesem Zusammenhang rechtliche Schritte.

Anhang: Auszug aus dem Arzneimittelwerbegesetz

”Unzulässig ist eine Werbung für Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen und die nicht nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen sind oder als zugelassen gelten. Satz 1 findet auch Anwendung, wenn sich die Werbung auf Anwendungsgebiete oder Darreichungsformen bezieht, die nicht von der Zulassung erfasst sind.”

“Unzulässig ist die Werbung, Arzneimittel im Wege des Teleshopping oder bestimmte Arzneimittel im Wege der Einzeleinfuhr nach § 73 Abs. 2 Nr. 6a oder § 73 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes zu beziehen. Die Übersendung von Listen nicht zugelassener oder nicht registrierter Arzneimittel, deren Einfuhr aus einem anderen Mitgliedstaat oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nur ausnahmsweise zulässig ist, an Apotheker oder Betreiber einer tierärztlichen Hausapotheke ist zulässig, soweit die Listen nur Informationen über die Bezeichnung, die Packungsgrößen, die Wirkstärke und den Preis dieses Arzneimittels enthalten.”

Der Einzelimport Internationaler Arzneimittel gewährleistet dauerhaft Therapiefreiheit bei hoher Arzneimittelsicherheit und vernachlässigbaren Kosten. Die im Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zusammengeschlossenen Unternehmen setzen sich dafür ein, dass die therapeutisch notwendigen Arzneimittel der gesamten Welt in Deutschland schnell, sicher und kosteneffizient über den kompetenten Apotheker an Patienten abgegeben werden können.

Entscheidung des Landgerichtes Dresden würde Einzelimport und ärztliche Therapiefreiheit blockieren

Einzelimporteure begrüßt Berufung der betroffenen Apotheke

Das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Dresden würde das Aus für den therapeutisch begründeten Einzelimport und die ärztliche Therapiefreiheit bedeuten, schreibt der Vorstand des Verbandes der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel VEIA in einer Stellungnahme. Das Gericht hat entschieden, eine Apotheke aus Sachsen soll einer privaten Krankenversicherung 15.000 Euro plus Zinsen zurückerstatten.
Das Urteil bezieht sich auf sechs Rezepte aus dem Jahr 2013. Apotheke adhoc hat darüber berichtet. Der Arzt hatte das Krebsmedikament Kadcyla (Trastuzumab Emtansin) von Roche verordnet. Da dieses in Deutschland erst 2014 zugelassen wurde, importierte der beauftragte Apotheker über einen Münchner Einzelimporteur. Würde das Urteil rechtskräftig, müsste der Apotheker einer privaten Krankenkasse 15.000 € aus eigener Kasse zahlen.

Die Begrenzung auf den Herstellerabgabepreis im Bezugsland ist realitätsfremd, so der Verband in einer ersten Bewertung. Die Importeure könnten die Kosten für die oftmals aufwändige Beschaffung nicht mehr in Rechnung stellen und müssten ihre Tätigkeit einstellen. Der Patienten hätten das Nachsehen.

Der VEIA-Vorstand begrüßt, dass die betroffene Apotheke bereits in Berufung gegangen ist. Der beauftragte Einzelimporteur unterstützt die Klage als Streithelferin. Der VEIA-Vorstand setzt darauf, dass die Entscheidung in der nächsten rechtlichen Instanz aufgehoben wird. Niemand, so VEIA abschließend, könne ein ernsthaftes Interesse daran haben, ein sehr gut funktionierendes, seit Jahrzenten bewährtes und besonders in akuten Notfällen unverzichtbares Instrument des Arzneimittelbezugs aus dem Ausland aufzugeben.

Der Einzelimport Internationaler Arzneimittel gewährleistet dauerhaft Therapiefreiheit bei hoher Arzneimittelsicherheit und vernachlässigbaren Kosten. Die im Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zusammengeschlossenen Unternehmen setzen sich dafür ein, dass die therapeutisch notwendigen Arzneimittel der gesamten Welt in Deutschland schnell, sicher und kosteneffizient über den kompetenten Apotheker an Patienten abgegeben werden können.

Stellungnahme zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Stellungnahme des VEIA, Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel e.V. zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften.

(München-Berlin, den 12.8.2016) Der Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) nimmt wie folgt Stellung:

Wir begrüßen die Möglichkeit einer begrenzten Vorratsbestellung von Importarzneimitteln für Krankenhaus- und krankenhausversorgende Apotheken, um im Bedarfsfall eine Akutversorgung der dort behandelten Patientinnen und Patienten sicherzustellen.

Wir regen an, den § 73.3 AMG präziser zu formulieren, um künftig Verzögerungen bei der Beschaffung therapeutisch notwendiger Arzneimittel, überflüssigen Verwaltungsaufwand und unterschiedliche Rechtsauslegungen zwischen den Bundesländern zu vermeiden.

Wir regen an, den folgenden Satz § 73.3, Satz 3 des AMG
„für sie hinsichtlich des Wirkstoffs identische und hinsichtlich der Wirkstärke vergleichbare Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet im Geltungsbereich des Gesetzes nicht zur Verfügung stehen“ durch folgende Formulierung zu ersetzen:
„für sie hinsichtlich des Wirkstoffs, der Wirkstärke, der Darreichungsform und den Hilfsstoffen identische Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet im Geltungsbereich des Gesetzes nicht zur Verfügung stehen“

Begründung:

Bei einer ganzen Reihe von Arzneimitteln (siehe anhängende Beispiel Liste) sind Einzelimporte notwendig, da die in Deutschland vertriebenen Produkte insbesondere hinsichtlich der Darreichungsform und der Hilfsstoffe nicht anwendbar sind bzw. mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden sind.

In der Praxis muss der Importeur oder die Apotheke dann mit der zuständigen Überwachungsbehörde Kontakt aufnehmen und die Zulässigkeit des Imports für jeden Einzelfall bescheinigen lassen. Die Behörden ihrerseits bestehen darauf, die therapeutische Notwendigkeit gesondert zu vermerken.

Diese Praxis führt zu Verunsicherung, Verzögerungen und einem erhöhten Verwaltungsaufwand, ohne dass damit ein Nutzen für die Gesundheitsversorgung erkennbar ist.

Ein Missbrauch über die von uns angeregte Veränderung ist schon deswegen nicht zu erwarten, weil für jeden § 73.3-Einzelimport eine therapeutische Begründung durch den verordnenden Arzt notwendig ist.

Der VEIA hat eine Umfrage unter seinen Mitgliedern vorgenommen und konnte bei einer ganzen Reihe von Präparaten eine entsprechende Interpretationsgrauzone feststellen.

Wir regen an, im Rahmen der aktuellen Novellierung die entsprechende Gesetzesformulierung eindeutig und rechtssicher zu machen.

Zusätzliche Kosten:

Kostenreduktion durch Wegfall spezieller Genehmigung für die Einfuhr entsprechender Präparate, die im Regelfall ohnehin genehmigt werden. Eine Zunahme an Importen aufgrund der entsprechenden Formulierung ist nicht zu erwarten.

Einzelimporteure mit neuem Vorstand

Qualitätssicherung bleibt Schwerpunktaufgabe

Der dreiköpfige Vorstand des 2010 gegründeten Verbands der Einzelimporteure internationaler Arzneimitttel (VEIA) stellt sich neu auf. Birgit Schmidt, Leitung Betrieb Import-und Pharmalogistik der Phoenix Pharma-Einkauf GmbH, wird künftig die wiedergewählte Vorsitzende Sabine Fuchsberger-Paukert, Geschäftsführerin ilapo GmbH&CoKG, vertreten. Schatzmeister bleibt Kurt Kloos, Geschäftsführer der Ortscheit GmbH. Sabine Fuchsberger-Paukert zog eine positive Bilanz der bisherigen sechsjährigen Arbeit. Zwei neue Mitglieder konnten gewonnen werden. Der Austausch unter den Mitgliedern, insbesondere in Sachen GDP-Audit, Qualitätssicherung und Fälschungssicherheit hat sich intensiviert.

VEIA-Meinung immer stärker gefragt

Und: „Die Stimme des VEIA wird zunehmend gehört“, bilanziert Frau Fuchsberger-Paukert. Der VEIA-Vorstand wird sich auch künftig dafür stark machen, dass den Patienten in Deutschland die Medikamente zur Verfügung stehen, die sie therapeutisch benötigen.

Das Thema GDP-Audit wird auch künftig eine zentrale Rolle spielen, hat der Vorstand in seiner ersten Sitzung nach der Wahl beschlossen. Gerade die schnell zu beschaffenden Kleinmengen stellten Logistiker und Einzelimporteure vor besondere Herausforderungen. Mit einem gemeinsamen Auditplan von Lieferanten und Logistikern leistet VEIA einen aktiven Beitrag, die neuen Qualitätsstandards der GDP Guideline zu sichern und damit eine zuverlässige Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.

Herzlichen Dank richteten die Mitglieder an die bisherige stellvertretende Vorsitzende Cordula Messer, die sich aus persönlichen Gründen aus der Vorstandsarbeit zurückgezogen hat.

Bild: Der neue VEIA-Vorstand, von links nach rechts: Birgit Schmidt, stellvertretende Vorsitzende, Kurt Kloos, Schatzmeister, Sabine Fuchsberger-Paukert, Vorsitzende.

Das Bild mit Bildhinweis, Photo, VEIA eV. Zum download unter: VEIA-Vorstand 2016

Der Einzelimport Internationaler Arzneimittel gewährleistet dauerhaft Therapiefreiheit bei hoher Arzneimittelsicherheit und vernachlässigbaren Kosten. Die im Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) zusammengeschlossenen Unternehmen setzen sich dafür ein, dass die therapeutisch notwendigen Arzneimittel der gesamten Welt in Deutschland schnell, sicher und kosteneffizient über den kompetenten Apotheker an Patienten abgegeben werden können.

Panikmache gilt nicht

VEIA-Vorsitzende kritisiert “Bild”-Meldung

Das Lieferengpass-Problem bei Arzneimitteln ist nicht größer geworden, so die Vorsitzende des Verbandes der Einzelimporteure Internationaler Arzneimittel (VEIA), Sabine Paukert, in Bezug auf eine Bildzeitungsmeldung vom Montag, 7.9,2015.

 

Dort wird unter dem Titel “Regierung plant Gesetz gegen Arznei-Notstand” behauptet, Arzneimittelhersteller würden die Produktion gut eingeführter Medikamente vernachlässigen und stattdessen in neue, teure Therapien investieren. Als Beispiel wurde das Krebstherapeutikum Melphalan verwiesen. Als Ausweg solle Krankenkassen die Möglichkeit gegeben werden, mehr Direktverträge abzuschließen, um die Hersteller stärker in die Pflicht zu nehmen.

 

Dazu erklären die Einzelimporteure:

 

  • Das angeführte Therapeutikum ist trotz Lieferengpässen über Einzelimporteure in kleinen Mengen weiterhin verfügbar.
  • Aus unseren Beobachtungen nicht lieferbarer Arzneimittel wissen wir inzwischen, dass das Problem kein gesundheitsgefährdendes Problem ist.
  • Die meisten Lieferengpässe treten infolge der aus Kostengründen erfolgten Konzentration auf wenige weltweite Standorte auf.
  • Auslöser für zahlreiche Produktionsengpässe sind zudem gerade Direktverträge, die aufgrund des damit einhergehenden schlagartigen
  • Volumenzuwachses zu vorübergehenden Produktionsengpässen führen.
  • Für diese aufgrund von Direktverträgen auftretenden Lieferengpässe stehen in den meisten Fällen wirkstoffgleiche oder -ähnliche Produkte zur Verfügung.
  • Wir beobachten keinen signifikanten Zuwachs von Einzelimporten, wie er aufgrund steigender Lieferengpässe zu erwarten wäre.

Die Einzelimporteure analysieren Marktentwicklungen und Veränderungen sehr aufmerksam. Aus ihrer Sicht sind die geäußerten Alarmrufe nicht gerechtfertigt. “Wir fordern alle auf, nicht leichtfertig mit den Ängsten von Patienten und Versicherten zu spielen”, so Sabine Paukert wörtlich. Aus Sicht des VEIA ist die jetzt gefundene Lösung, die über das BfArm veröffentliche Liste “Nicht lieferbarer Arzneimittel” die richtige Maßnahme, um verantwortlich mit dem Thema umzugehen.

 

Die Bild-Meldung:
http://www.bild.de/politik/inland/bundesregierung/plant-gesetz-gegen-arzneimittel-notstand-42458940.bild.html