Einzelimport von Arzneimitteln können bei Lieferengpässen (im medizinisch indizierten Notfall) eine Lösung sein.
So wird es gemacht.
(München-Berlin, 20.12.2022) Der Einzelimport nicht lieferbarer Arzneimittel kann im medizinisch indizierten Notfall (Ernstfall) eine Lösung sein, darauf weißt der Verband der Importeure Internationaler Arzneimittel (VEIA) hin. Auf ärztliche Verordnung hin und mit Genehmigung der Krankenkasse können Apotheken über die VEIA-Importeure die Beschaffung des Arzneimittels im Ausland beauftragen.
Die VEIA-Spezialisten, zumeist aus den früheren internationalen Apotheken entstanden, haben sich darauf konzentriert, notwendige Arzneimittel sicher und schnell aus dem Ausland zu beschaffen. Die dazu notwendigen Sicherheits-, Transport- und Zollauflagen bewältigen die routinierten VEIA-Mitgliedsunternehmen routiniert, schnell und sicher.
Sicherheit und Schnelligkeit sind die wichtigsten Kriterien für die Auswahl eines Einzelimporteurs. Der Verband hat ein Qualitätssicherungsystem etabliert, um fragwürdige Lieferanten frühzeitig eliminieren zu können.
Und so kann die Beschaffung beauftragt werden: Wenden Sie sich im Bedarfsfall an ihre Apotheke. Diese kann unter den bei www.veia-verband.de gelisteten Verbandsmitgiedern auswählen, über welchen der Importeure sie die entsprechenden Arzneimittel beschaffen lassen.
Die Kontaktdaten der VEIA-Mitglieder finden Sie unter www.veia-verband.de/mitglieder .
Die Anfrage und die Erstellung des Kostenangebots sind bei VEIA Mitgliedern kostenfrei.